Gesetzliche Bestimmungen
Die Tönungsfolien sind nur für die Montage an den hinteren Seitenscheiben ( ab B-Säule) und der Heckscheibe bei gleichzeitigem Vorhandensein eines Außenspiegels an der Beifahrerseite zulässig. Der Typ und das Prüfzeichen der verwendeten Folie müssen gut lesbar und dauerhaft an jeder am Fahrzeug verklebten Folie vorhanden sein.
Bitte beachten Sie die Hinweise der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG).
Diese ABG-Urkunde ist im Fahrzeug immer mitzuführen.